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   BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05   

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BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05 (https://dejure.org/2005,5230)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2005 - 4 BN 22.05 (https://dejure.org/2005,5230)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 (https://dejure.org/2005,5230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht der Baugenehmigungsbehörde gegenüber dem Bauantragsteller wenn ihre sachliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Baugenehmigung nicht gegeben ist; Wirksamkeit einer Veränderungssperre; Anspruch auf Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Amtshaftung wegen Verzögerung des Genehmigungsverfahrens und Windfarm-Urteil BGB § 839 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1761
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 2. September 1983 BVerwG 4 N 1.83 BVerwGE 68, 12) entfällt die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre, wenn der Antragsteller kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Satzung ungültig war.

    Ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung besteht nur dann nicht, wenn sie der Vorbereitung einer Klage dient, die offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerwGE 68, 12 ).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05
    Insoweit dürfte es darauf ankommen, ob die Antragstellerin auf der Erteilung einer Baugenehmigung auch dann bestanden hätte, wenn die Bauaufsichtsbehörde selbst ihre Zuständigkeit nicht rechtsirrig bejaht, sondern in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 30. Juni 2004 BVerwG 4 C 9.03 (NVwZ 2004, 1235) verneint hätte.
  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05
    Ob alternative Versagungsgründe wie hier die Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung die Kausalität zwischen der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit einer Veränderungssperre und dem Verhalten der Baugenehmigungsbehörde bei der Bescheidung eines Bauantrags auch dann unterbrechen, wenn der Bauherr den Versagungsgründen durch Umstellung seines Antrags oder Anpassung seines Vorhabens hätte begegnen können, ist zumindest zweifelhaft (verneinend Schieferdecker, in: Hoppe/Bönker/Grotefels, Öffentliches Baurecht, 3. Auflage 2004, § 19 Rn. 55; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 III ZR 14/91 DVBl 1992, 1430 ).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05
    Eine die Entscheidung der Vorinstanz nicht tragende Begründung vermag indes die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1993 BVerwG 2 B 109.93 Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181).
  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 114/96

    Anforderungen an die Bejahung der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05
    Der Erlass einer Veränderungssperre kann für die Verzögerung der Genehmigungserteilung zwar dann nicht kausal geworden sein, wenn das Vorhaben aus einem weiteren Grund endgültig nicht genehmigungsfähig war (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 1997 III ZR 114/96 BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Kausalität 12).
  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann oder ein schwerwiegender Grundrechtseingriff das Rechtsschutzinteresse fortbestehen lässt (BVerwG, B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22.05 - juris Rn. 5; B.v. 2.8.2018 - 3 BN 1.18 - juris Rn. 5).
  • OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20

    Corona-Krise; nachträgliche Normenkontrolle; Betriebsuntersagung in der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - zitiert nach juris] lässt das Außerkrafttreten der Norm allein den - wie hier - zulässig gestellten Normenkontrollantrag nicht ohne weiteres zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, nämlich dass der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.
  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 N 21.1926

    Veranstaltungs- und Versammlungsverbot des § 1 Abs. 1 BayIfSMV formell und

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann oder ein schwerwiegender Grundrechtseingriff das Rechtsschutzinteresse fortbestehen lässt (BVerwG, B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22.05 - juris Rn. 5; B.v. 2.8.2018 - 3 BN 1.18 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

    Darüber hinaus kann ein Normenkontrollantrag gegen eine nicht mehr gültige Rechtsnorm zulässig sein, wenn sie während seiner Anhängigkeit außer Kraft getreten ist und der Antragsteller weiterhin geltend machen kann, durch die Rechtsvorschrift oder ihre Anwendung in seinen Rechten verletzt (worden) zu sein; zusätzlich muss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, dass die Norm unwirksam war (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 164 S. 131 und vom 29. Juni 2001 - 6 CN 1.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 149 S. 68; Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 BN 1.17 - juris Rn. 18 f., vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 170 S. 150 f., vom 25. Februar 1993 - 4 NB 18.92 - juris Rn. 9, vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 und vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 ).

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass die Norm unwirksam war, anzuerkennen sein kann, weil die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für in Aussicht genommene Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche haben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 164 S. 131; Beschlüsse vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 und vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 170 S. 151).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch ausschließlich für den Fall angenommen, dass die angegriffene Norm während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 a. a. O.; Beschlüsse vom 2. September 1983 a. a. O. S. 14 und vom 26. Mai 2005 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 1 B 20.875

    Abweichender Wortlaut in der Bekanntmachung einer Satzung

    Das weiterhin erforderliche berechtigte Feststellungsinteresse liegt etwa dann vor, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann (BVerwG, B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22.05 - BauR 2005; BayVGH" B.v. 13.6.2014 - 15 ZB 14.510 - juris Rn. 10; B.v. 24.10.2011 - 8 ZB 10.957 - juris Rn. 12; OVG NW" U.v. 25.3.2014 - 2 A 2679/12 - juris Rn. 47 m.w.N; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 116).
  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 18.497

    Normenkontrollverfahren gegen jagdrechtliche Verordnung

    Außer Kraft getretene Normen können nur dann Gegenstand der Normenkontrolle sein, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag (weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind; vgl. BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 8) oder die Rechtsnorm nach der Stellung des Normenkontrollantrags außer Kraft tritt und der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit der Vorschrift hat (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 11; B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - juris Rn. 5 jeweils zu einer Veränderungssperre; a.A. D. Hahn, JuS 1983, 678/679: Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Norm ausnahmslos unzulässig).

    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse besteht zwar jedenfalls, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungsansprüche haben kann (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 11; B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - juris Rn. 5 jeweils zu einer Veränderungssperre).

    Bei dieser Prüfung ist nicht in eine eingehende Untersuchung der Begründetheit der vom Antragsteller beabsichtigten Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche einzutreten; dies ist Sache des mit der etwaigen Klage angerufenen Zivilgerichts (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 12; B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - juris Rn. 5 jeweils zu einer Veränderungssperre).

    Ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung besteht nur dann nicht, wenn sie der Vorbereitung einer Klage dient, die offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 12; B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - juris Rn. 5 jeweils zu einer Veränderungssperre).

  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1625

    Normenkontrollantrag gegen eine außer Kraft getretene Verordnung über die

    Außer Kraft getretene Normen können nur dann Gegenstand der Normenkontrolle sein, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag (weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind; vgl. BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 8) oder die Rechtsnorm nach der Stellung des Normenkontrollantrags außer Kraft tritt und der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit der Vorschrift hat (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 11; B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - juris Rn. 5 jeweils zu einer Veränderungssperre; a.A. D. Hahn, JuS 1983, 678/679: Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Norm ausnahmslos unzulässig).

    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse besteht zwar jedenfalls, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungsansprüche haben kann (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 11; B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - juris Rn. 5 jeweils zu einer Veränderungssperre).

    Bei dieser Prüfung ist nicht in eine eingehende Untersuchung der Begründetheit der vom Antragsteller beabsichtigten Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche einzutreten; dies ist Sache des mit der etwaigen Klage angerufenen Zivilgerichts (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 12; B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - juris Rn. 5 jeweils zu einer Veränderungssperre).

    Ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung besteht nur dann nicht, wenn sie der Vorbereitung einer Klage dient, die offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 12; B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - juris Rn. 5 jeweils zu einer Veränderungssperre).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Ein solches Interesse besteht nur dann nicht, wenn sie der Vorbereitung einer Klage dient, die offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, Beschl. v. 02.09.1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 ; Beschl. v. 26.05.2005 - 4 BN 22.05 - BauR 2005, 1761; a.A. z.B. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 47 Rn. 71, m.w.N.: Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Norm zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses unzulässig).
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794

    Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern: Verstoß von Betriebsschließungen gegen

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann oder ein schwerwiegender Grundrechtseingriff das Rechtsschutzinteresse fortbestehen lässt (BVerwG, B.v. 26.5.2005 - 4 BN 22.05 - juris Rn. 5; B.v. 2.8.2018 - 3 BN 1.18 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Ein solches Interesse besteht nur dann nicht, wenn sie der Vorbereitung einer Klage dient, die offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, Beschl. v. 02.09.1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 ; Beschl. v. 26.05.2005 - 4 BN 22.05 - BauR 2005, 1761; a.A. z.B. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 47 Rn. 71, m.w.N.: Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Norm zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses unzulässig).
  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 62/21

    Einschränkung des Betriebs von Einrichtungs- und Möbelhäusern während der

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06

    Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre;

  • BVerwG, 14.06.2018 - 3 BN 1.17

    Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegen eine auf Jagdrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre; Kausalität; planerische Vorstellung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18

    Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre; Feststellung

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17

    Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer inzwischen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

  • OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20

    Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens nach Außerkraftreten (Corona)

  • OVG Bremen, 23.03.2022 - 1 D 349/20

    Normenkontrolle 19. Coronaverordnung - Betriebsschließung; Coronaverordnung;

  • OVG Saarland, 12.11.2019 - 2 C 285/18

    Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - 10 A 1.16

    Anspruch auf Erklärung der Ungültigkeit einer Veränderungssperre;

  • OVG Saarland, 21.07.2022 - 2 C 294/21

    (Rechtswidrigkeit der CoronaVV SL 2021ah § 6 Abs 1 Nr 7 und der CoronaVV SL,

  • VGH Bayern, 19.12.2019 - 1 N 17.1236

    Normenkontrolle gegen außer-Kraft-getretene Veränderungssperren

  • OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 182/20

    Nachträgliche Normenkontrolle: Schließung von Fitness-Studios durch Corona-VO

  • OVG Saarland, 21.07.2022 - 2 C 64/21

    (Rechtswidrigkeit der CoronaVV SL 2021d § 7 Abs 3)

  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 C 31/22

    Nachträgliche Normenkontrolle; 2G-Plus-Regelung während der Corona-Pandemie für

  • OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 40/21

    Feststellung der Unwirksamtkeit außer Kraft getretener Normen (Corona)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags bei außer Kraft treten der

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20

    Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel;

  • OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 317/20

    Nachträgliche Normenkontrolle: Schließung von Fitness-Studios durch Corona-VO

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2013 - 2 A 10.12

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages bei außer Kraft treten einer

  • OVG Thüringen, 26.01.2022 - 1 N 247/19

    Wirksamkeit von Veränderungssperren

  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 121/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 1 KN 122/08

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre bei Verstoß gegen

  • OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21

    Corona-Krise; Geschäftsschließungen; Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens

  • BVerwG, 23.06.2020 - 4 BN 63.19

    Normenkontrollstreit um eine Erhaltungssatzung; Voraussetzungen für das

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2022 - 1 K 266/20

    Normenkontrollantrag nach Außerkrafttreten von Corona-Schutzbestimmungen

  • OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20

    Coronapandemie; Normenkontrollverfahren; Feststellung der Unwirksamkeit einer

  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 140/20

    Auf nachträglicher Feststellung der Unwirksamkeit von CoronaVV SL 2020 § 5 Abs 4

  • VGH Bayern, 13.07.2020 - 1 N 19.1393

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer mittlerweile außerkraftgetretenen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 12 A 34.05

    Baurecht: Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2020 - 10 D 1/18
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2023 - 1 K 808/20

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Norm;

  • VGH Bayern, 05.03.2020 - 1 N 17.450

    Feststellung der Rechtswidrigkeit mittlerweile außerkraftgetretener

  • VGH Hessen, 03.11.2022 - 4 C 3010/16

    Landesverordnung über Jagdzeiten

  • VGH Bayern, 28.08.2023 - 20 N 20.2560

    Unzulässiger Normenkontrollantrag bei außer Kraft getretener Norm - § 23 Nr. 2 8.

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